Allgemeine Versicherungsbedingungen fĂĽr eine Versicherung
VERSICHERUNG: UNIQA Group Austria
Gegenstand der Versicherung: Hockeycamps 2015
1. Annullierungskosten
- plötzlich eintretende schwere Krankheit
- schwerer Unfall etc
2. Versicherungssumme
- als Versicherungssumme gilt stets der volle Preis der CampgebĂĽhr
- die Entschädigung ist durch die Versicherungssumme (Hockeycampbeitrag) begrenzt
- es wird keine Selbstbehalt berechnet
3. GĂĽltigkeit der Versicherung
- der Versicherungsschutz beginnt mit Ausstellung der Polizze nach erfolgter Prämienzahlung
4. Obliegenheiten des Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalles
- der Versicherte ist verpflichtet, beim Veranstelter unverzĂĽglich nach Eintritt oder nach Kenntnisnahme eines versicherten Ereignisses die Stornierung des gebuchten Hockeycamps zu beantragen
- dem Versicherer ist unverzüglich Anzeige zu erstatten, jede gewünschte Auskunft zu geben und es sind ihm alle erforderlichen Beweismittel, die den Schadenfall betreffen, zur Verfügung zu stellen, wie z. B. ärztliche Atteste, Dauer des Spitalaufenthaltes, Unfallprotokoll usw.
- der Versicherte erklärt sich mit einer dem Schadenfall betreffenden Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des Versicherers einverstanden
- verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorgenannten Obliegenheit, so ist der Versicherer gemäß § 6 (3) VersVG leistungsfrei
5. Versicherungsprämie
- Prämie pro Teilnehmer und Camp € 25,--
- Zahlung der Prämie pro Teilnehmer erfolgt bei Buchung des Hockeycamps auf das Konto des Veranstalters und wird an den Versicherer weitergeleitet